Behandlung

In einem ersten Termin führe ich ein ausführliches Gespräch mit Ihnen, ein sogenanntes Anamnesegespräch, um Ihre aktuellen Beschwerden, Vorerkrankungen, Unfälle, Operationen und Lebensumstände zu erfahren. Diese Informationen und Vorbefunde anderer Fachbereiche helfen mir, mögliche Ursachen für das Beschwerdebild zu finden und ein individuelles Therapiekonzept zu erstellen.

Die Behandlungsdauer beträgt beim Erstkontakt ca. 1-1,5 Stunden. Jede weitere Therapiesitzung dauert ca. 50-60 Minuten.

Während einer Therapiesitzung liegen Sie bequem auf einer Behandlungsliege, meine Hände sind Untersuchungs- und Behandlungsinstrument zugleich.

Die gegebenen Behandlungsimpulse sind in der Regel sehr sanft und sollen die Selbstheilungskräfte des Körpers anregen.

Die Therapiedauer ist individuell verschieden; nach 3-5 Behandlungsterminen sollte das Behandlungsziel aber erreicht sein. Auch die Abstände zwischen den Behandlungen variieren von Fall zu Fall.

Die angestoßenen Prozesse können beim Patienten zu unterschiedlichen Reaktionen führen. Auch wenn die Behandlung in der Regel als sehr angenehm empfunden wird, stellen sich in seltenen Fällen Unwohlsein, muskelkaterähnliche Beschwerden, Schwindel, Erstverschlimmerung der Beschwerden oder Neuauftreten anderer Beschwerden ein.

All dies kann als Auseinandersetzung des Körpers mit den Behandlungsimpulsen angesehen werden.

Obwohl die DÄGO (Deutsche Ärztegesellschaft für Osteopathie) und andere osteopathische Fachgesellschaften sich für eine Übernahme der Kosten für eine osteopathische Behandlung einsetzen, gehört die Osteopathie bisher nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten eine Teilerstattung der osteopathischen Behandlung an (z.B. TKK, IKK). Deshalb empfehle ich Ihnen in jedem Fall eine Anfrage bei Ihrer gesetzlichen Kasse vor Beginn der Behandlung.

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Behandlungskosten, da meine Abrechnung, wie gesetzlich vorgesehen, nach den Sätzen der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) erfolgt.

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